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Dekolautsprecher

Frequenzen

Ab sofort ist für den Frequenzbereich im unteren UHF-Band 470 – 694 MHz (genau 470 – 608 & 614 – 694) keine Zuteilungsurkunde mehr notwendig, dieser Bereich wurde mit sofortiger Wirkung allgemeinzugeteilt.

Wenn Sie Fragen haben nehmen Sie einfach und unkompliziert den Kontakt zu uns auf.

Für Neukunden:

Außer der Tatsache, daß die betroffenen Nutzer jetzt keine Urkunde mehr brauchen, ändert sich eigentlich nichts. Diese Allgemeinzuteilung bezieht sich weiterhin, wie auch schon in der Vvnöml, ausschließlich auf professionelle Produktionen, d.h. der gewerblich und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel.

Zu diesen Nutzergruppen zählt natürlich auch die Bestattungsbranche.

Generell kann man sagen überall, wo eine Funkstrecke für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, wie z.B. der Pastor, der Professor, bei Schulvorträgen, in Tagungsräumen von Firmen oder Vortragssälen und / oder eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist die Nutzung dieses Bereiches zulässig.

Wichtig: Der Bereich ist nicht für andere Nutzer, wie z.B. private Anwendungen, freigegeben worden. Dafür stehen weiterhin die Bereiche oberhalb von 823 MHz zur Verfügung.

Für bereits angemeldete Frequenzen:

Die Bundesnetzagentur wird alle Inhaber einer Urkunde aktiv anschreiben.

Falls Ihre Funktechnik im allgemeinzugeteilten Frequenzbereich 470 – 608 und 614 – 694 MHz betrieben wird benötigen sie keine Urkunde mehr, diese erlischt und es fallen zukünftig keine Kosten mehr an.

Sollten Sie den Frequenzbereich 733 – 758 MHz (z.B. Mipro / Frequenz 7B und 7C) weiter nutzen möchten, benötigten Sie weiterhin die Urkunde.

Da gibt es dann zwei Möglichkeiten: