Für Neukunden:
Außer der Tatsache, daß die betroffenen Nutzer jetzt keine Urkunde mehr brauchen, ändert sich eigentlich nichts. Diese Allgemeinzuteilung bezieht sich weiterhin, wie auch schon in der Vvnöml, ausschließlich auf professionelle Produktionen, d.h. der gewerblich und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel.
Zu diesen Nutzergruppen zählt natürlich auch die Bestattungsbranche.
Generell kann man sagen überall, wo eine Funkstrecke für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, wie z.B. der Pastor, der Professor, bei Schulvorträgen, in Tagungsräumen von Firmen oder Vortragssälen und / oder eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist die Nutzung dieses Bereiches zulässig.
Wichtig: Der Bereich ist nicht für andere Nutzer, wie z.B. private Anwendungen, freigegeben worden. Dafür stehen weiterhin die Bereiche oberhalb von 823 MHz zur Verfügung.
Für bereits angemeldete Frequenzen:
Die Bundesnetzagentur wird alle Inhaber einer Urkunde aktiv anschreiben.
Falls Ihre Funktechnik im allgemeinzugeteilten Frequenzbereich 470 – 608 und 614 – 694 MHz betrieben wird benötigen sie keine Urkunde mehr, diese erlischt und es fallen zukünftig keine Kosten mehr an.
Sollten Sie den Frequenzbereich 733 – 758 MHz (z.B. Mipro / Frequenz 7B und 7C) weiter nutzen möchten, benötigten Sie weiterhin die Urkunde.
Da gibt es dann zwei Möglichkeiten:
- Die Urkunde bleibt genauso wie sie ist unverändert, auch wenn dann evtl. zu viele Sender eingetragen sind (möglicherweise befinden sich ja auch Sender aus dem Bereich 470 – 694 auf der Urkunde) was sich ja auf den jährlichen Frequenzschutzbeitrag auswirkt. Die in der Urkunde benannten Frequenzbereiche bleiben unverändert.
- Die Urkunde wird angepasst, z.B. an die Anzahl der im Bereich 733 – 758 MHz noch vorhandenen Sender. Dann wird die Urkunde allerdings auch im Frequenzbereich beschnitten und ist dann nur noch gültig im Bereich 733 – 758 MHz. Alle anderen bis dahin auf der Urkunde genannten Bereiche entfallen.